Als Buchführungsbüro nach §6 Nr. 3 u. 4 StBerG übernehmen wir Ihre laufende Finanz- und Lohnbuchhaltung: zuverlässig, termintreu und persönlich. Sie entscheiden, ob Sie Belege digital einreichen oder klassisch im Pendelordner übergeben.
Buchführungsbüro in Löhne: Ihre Buchhaltung in verlässlichen Händen
Laufende Finanz- und Lohnbuchhaltung nach §6 Nr. 3 u. 4 StBerG. Ein fester Ansprechpartner, Belegübergabe digital oder klassisch im Pendelordner.
Ein fester Ansprechpartner für Ihre laufende Buchhaltung
- Persönlicher, fester Ansprechpartner
- Wahlfreiheit: digital oder Pendelordner
- Termintreue laufende Abrechnung
- Aufarbeitung von Rückständen
- DATEV, Agenda und Lexware
- Entlastet Ihren Steuerberater von Routinearbeit
Unsere Leistungen im Überblick
Vier Kernbereiche - als Baukasten oder komplett aus einer Hand.
Laufende Erfassung Ihrer Geschäftsvorfälle, Kontenabstimmung und aussagekräftige Auswertungen (BWA).
Monatliche Entgeltabrechnung inkl. Meldewesen an Finanzamt und Sozialversicherung.
Beleg-Upload, DATEV-/Agenda-/Lexware-Anbindung und papierloser Austausch.
Klassische Belegübergabe im Ordner: ideal, wenn Sie es lieber analog mögen.
Wir arbeiten mit etablierten Systemen - und sind Mitglied im b.b.h.
Agenda
Lexware
b.b.h.
Wir kennen Ihre Branche
Ob Handwerk, Gastronomie, Handel oder Online - wir sprechen die Sprache Ihres Betriebs.
Handwerk
Vom Bau bis zum Malerbetrieb - laufende Buchhaltung inklusive Pendelordner.
Gastronomie
Kasse, Trinkgeld und wechselnde Schichten - wir behalten den Überblick.
Einzelhandel
Waren, Kasse und Umsatzsteuer sauber verbucht - Monat für Monat.
E-Commerce & Amazon FBA
Online-Shops, Amazon FBA und Zahlungsdienstleister: korrekt aufbereitet.
Hand in Hand mit Ihrem Steuerberater
Wir übernehmen die laufende Buchhaltung und liefern Ihrem Steuerberater die fertig aufbereitete Grundlage - so bleibt jeder bei dem, was er am besten kann.
Warum Mandanten uns vertrauen
Das sagen unsere Mandanten
4,6 von 5 Sternen bei Google - aus echten Mandanten-Bewertungen
Häufige Fragen
Nein. Wir sind ein Buchführungsbüro nach §6 Nr. 3 u. 4 StBerG und übernehmen ausschließlich die laufende Finanz- und Lohnbuchhaltung sowie die vorbereitende Belegverarbeitung. Jahresabschluss, Steuererklärung und Rechtsberatung bleiben bei Ihrem Steuerberater.
Ja. Sie haben die freie Wahl: Belege digital hochladen oder klassisch im Pendelordner übergeben - wir richten uns nach Ihrem Arbeitsalltag.
Wir arbeiten mit den gängigen Systemen DATEV, Agenda und Lexware und stimmen die Zusammenarbeit auf Ihren Steuerberater ab.
Ausdrücklich ja. Wir bereiten Ihre laufende Buchhaltung so auf, dass Ihr Steuerberater am Jahresende effizient und kostensparend darauf aufbauen kann.
Ja. Wenn die Buchhaltung einmal liegen geblieben ist, arbeiten wir Rückstände zuverlässig auf und bringen Ihre laufenden Zahlen wieder auf den aktuellen Stand - strukturiert und termintreu.
Das richtet sich nach Umfang und Belegaufkommen. In einem kurzen, unverbindlichen Erstgespräch schauen wir uns Ihren Bedarf an und machen Ihnen ein transparentes Angebot: ohne versteckte Kosten.